Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
Welche Leistungen gibt es?
- Mittagsverpflegung in Schule und Kita
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
- Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
Wer kann Leistungen beantragen?
Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
- Sozialhilfe nach §2 / §3 Asyl oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag bekommen
Anträge und Kontaktdaten für Beratung finden Sie hier auf der Homepage der Stadt Ulm.