Bildung und Teilhabe

Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.

Welche Leistungen gibt es?

  • Mittagsverpflegung in Schule und Kita
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
  • Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung

Wer kann Leistungen beantragen?

Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
  • Sozialhilfe nach §2 / §3 Asyl oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag bekommen

Anträge und Kontaktdaten für Beratung finden Sie hier auf der Homepage der Stadt Ulm.